Feiertags- und Nachtzuschläge für Profisportler sind lohnsteuerfrei
Bei Profisportlern können die Fahrzeiten im Mannschaftsbus zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt der Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei.