Besteuerung von Entschädigungen für ehrenamtliche Versichertenberater und Mitglieder eines Widerspruchsausschusses
Einkünfte aus den Tätigkeiten als Versichertenberaterin und Mitglied eines Widerspruchsausschusses sind nicht von der Einkommensteuer befreit. Es kann lediglich ein Freibetrag geltend gemacht werden.