Quarantäne im Fußballverein: Wer trägt den Verdienstausfall des Zeugwarts?
Muss ein Vereinsmitarbeiter nach einem Kontakt im Vereinsbetrieb in Quarantäne, wird sein Arbeitsausfall dadurch nicht automatisch zum Betriebsrisiko des Vereins. Hätte er ohne die Quarantäne weiterarbeiten können, kann der Verein grundsätzlich eine Erstattung nach § 56 IfSG beanspruchen.