Sponsoringvertrag für Vereine

Vereinssponsoring: Was ist beim Sponsoringvertrag zu beachten?

Vereine nutzen zunehmend Einnahmen aus Sponsoringverhältnissen zur Finanzierung ihrer Vereinsaktivitäten. Die Leistungen eines Sponsors beruhen regelmäßig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor (Unternehmen) und dem Leistungsempfänger (Verein), in der Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Leistungsempfängers geregelt werden.


Einnahmen aus Sponsoring – darauf müssen Vereine besonders achten

Von besonderer Bedeutung ist, dass bei entsprechender Ausgestaltung des Sponsoringvertrages der gesponserte Verein die Sponsoringeinnahmen steuerfrei vereinnahmen kann, während das sponsernde Unternehmen seine Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen kann. Beide Parteien – das Unternehmen wie auch der gesponserte Verein – benötigen den schriftlichen Sponsoringvertrag, um jeweils gegenüber dem eigenen Finanzamt die entsprechende steuerliche Einordnung dokumentieren zu können und darüber hinaus eine klare Definition der gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Sponsoringverhältnis festzuhalten.

Gestaltung des Sponsoringvertrages mit dem Vereinfacher

  • Erstellt einen Sponsoringvertrag, der alle wesentlichen Rechte und Pflichten des Sponsors und des Vereins regelt;
  • Legt fest, welche steuerlichen Folgen das Sponsoring im Vertrag haben soll: steuerfrei oder steuerpflichtig;
  • Passt den Vertrag genau an die Bedürfnisse des Sponsors und Eures Vereins an;
  • Den fertigen Sponsoringvertrag erhaltet Ihr in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung in einem Textverarbeitungsprogramm);
  • DSGVO-konform.

Leistung und Gegenleistung: Welche Regelungen sollte ein Sponsoringvertrag noch enthalten?

Zunächst sollte genau geregelt werden, welche Maßnahme(n) in welcher Weise vom Sponsor unterstützt werden, d.h. zu welchen Leistungen sich der Sponsor verpflichtet. Außerdem sollte genau festgelegt werden, welche Vorteile der Sponsor aus der Vereinbarung zieht (meist Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit). Darüber hinaus enthält ein Sponsoringvertrag in der Regel Regelungen darüber, was geschieht, wenn die gesponserte Maßnahme fehlschlägt. In diesem Fall wird in der Regel eine teilweise Rückzahlung des Sponsoringbetrages vereinbart. Dabei ist es interessengerecht, dass diese Teilrückzahlung entfällt, wenn der Sponsor den Ausfall ganz überwiegend zu vertreten hat. Schließlich wird regelmäßig ein Haftungsausschluss zugunsten des gesponserten Vereins vereinbart.

Wie ist Sponsoring steuerlich zu behandeln?

Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring erhaltenen Leistungen können bei einem steuerbegünstigten Verein entweder steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich bzw. im Bereich der Vermögensverwaltung oder Einnahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein. Soll der Verein für den Sponsor lediglich zurückhaltend werben, erhält der Verein steuerfreie Leistungen; die erhaltenen Sponsoringeinnahmen unterliegen weder der Körperschaft- und Gewerbesteuer noch der Umsatzsteuer.

Soll der Verein aktiv für den Sponsor werben (z.B. in Form von Banden- oder Trikotwerbung, aktiver sonstiger Werbung o.ä.), unterliegen die Sponsoringbeträge der Umsatzsteuer in Höhe von 19 %; Gewinne aus dem Sponsoring unterliegen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.

Hier geht's zum Sponsoringvertrag!

Ein Sponsoringvertrag ist die Grundlage einer jeden Sponsoringkooperation.


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