Sicheres Webseiten-Impressum für Vereine

Abmahnsicheres Impressum für Eure Vereins-Webseite

Fast jede Website muss ein Impressum („Anbieterkennzeichnung“) enthalten. Lediglich private Websites, die ausschließlich für die eigene Familie und Freunde bestimmt sind, benötigen keine. In Deutschland ist die Pflicht zur Angabe eines Impressums oder einer Anbieterkennzeichnung auf § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) zurückzuführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Nutzer weiß, mit wem er es genau zu tun hat und an wen er sich im Streitfall zu wenden hat.


Welche Informationspflichten hat ein Verein?

Folgende Angaben sind für Vereine im Impressum verpflichtend:

  • Name und Adresse des Vereins
  • die Namen der Vorstandsmitglieder
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen
  • Angabe des Vereinsregisters und der Vereinsregisternummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (sofern vorhanden)

Ein Verstoß gegen die Informationspflichten kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies gilt nicht nur für vorsätzliche, sondern auch für fahrlässige Verstöße. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter bei fehlenden oder unvollständigen Informationspflichten von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt wird.

Mit dem Impressumsgenerator von Vereinfacher erstellt Ihr ein abmahnsicheres Impressum für eurenVerein:

Mit unserem intelligenten Frage-Antwort-Dialog erstellt Ihr ein rechtssicheres Impressum und seid so vor Abmahnungen geschützt.

  • Wir geben euch Informationen und Hinweise zu den gesetzlichen Pflichtangaben.
  • Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für ein abmahnsicheres Impressum auf Eurer Website:
    • Hinweise zur EU-Streitschlichtung können integriert werden.
    • Hinweise zum Verantwortlichen für redaktionell-journalistische Inhalte können integriert werden.
  • Ihr könnt den Text des Impressums ohne Quellenangabe auf Eure Webseite kopieren.
  • Von Fachanwälten entwickelt: Anti-Abmahn-Garantie für Vereinfacher-Mitglieder, wenn der vom Generator erzeugte Text inhaltlich nicht verändert wird.

Praktische Tipps zum Impressum:

  • Bitte hinterlegt euer neues Vereinsimpressum nicht als Grafik oder PDF, sondern als Text.
  • Das Impressum sollte gut sichtbar verlinkt und von allen Seiten über einen eigenen Link erreichbar sein.
  • Bei der Schrift- und Farbwahl sollte darauf geachtet werden, dass das Impressum gut lesbar dargestellt wird. Es sollte ein ausreichender Kontrast zwischen Hintergrund und Schriftfarbe bestehen und die Schriftgröße sollte groß genug sein. Unnötiges Scrollen ist zu vermeiden und das Impressum selbst sollte nach spätestens zwei Klicks angezeigt werden.

Hier geht’s zu Eurem neuen Impressum

Erstellt jetzt ein abmahnsicheres Impressum für Eure Vereins-Website!


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Wie funktioniert der Dokumenten-Generator?

Wenn Du Mitglied* beim Vereinfacher wirst, steht Dir unser Dokumenten-Generator ohne weitere Kosten zur Verfügung. Damit kannst Du alle Verträge und Dokumente rund um Deinen Verein aufsetzen. Wir zeigen Dir in diesem Video, wie das geht.

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