Minijob-Vertrag – ein Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte
Minijobs ermöglichen sowohl eine flexible als auch eine regelmäßige Arbeitszeit mit monatlich unterschiedlichem oder gleichem Verdienst. Minijobber können sogar mehrere Beschäftigungen gleichzeitig als Minijob ausüben.
Was regelt ein Minijob-Vertrag?
- Als Minijobs werden in der Regel geringfügige Beschäftigungen bis zu einem monatlichen Arbeitsentgelt von 556,00 EUR bezeichnet.
- Kennzeichnend für Minijobs ist, dass der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen hat.
- Die arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers im Minijob unterscheidet sich nicht von der im normalen Arbeitsverhältnis.
- Der Minijob-Vertrag steht in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung z.B. mit Microsoft Word) zur Verfügung.
Der Minijob-Vertrag
Der Minijob-Vertrag regelt die arbeitsrechtlichen Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers in Eurem Verein. Wie ein Arbeitsvertrag definiert der Minijob-Vertrag die Möglichkeiten und Grenzen des Arbeitsverhältnisses.
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