Unter welcher Voraussetzung ist eine Versammlung beschlussfähig?Vereinfacher2023-03-09T17:29:00+01:00 Das Gesetz legt für besonders wichtige Beschlüsse eine bestimmte Stimmenmehrheit fest. Eine Satzungsänderung bedarf einer ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen; auch für die Vereinsauflösung sind ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich, sofern die Satzung nicht etwas Anderes bestimmt. Bei Änderung des Vereinszwecks ist sogar die Zustimmung aller Vereinsmitglieder erforderlich. Für alle anderen Beschlüsse der Mitgliederversammlung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Nach dem BGB ist hierfür nicht die Anwesenheit einer bestimmten Mindestzahl von Mitgliedern notwendig. Dies bedeutet, dass bereits die Anwesenheit nur eines Mitglieds in einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung ausreicht, damit die Versammlung beschlussfähig ist. Folgende Regelung in der Satzung ist deshalb in der Praxis sinnvoll:
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