Wann ist eine Zustimmung bei der Veröffentlichung von Fotos erforderlich?Vereinfacher2023-03-09T18:13:40+01:00 Werden im Vereinskontext Foto- oder Videoaufnahmen gemacht, so müssen die Vorgaben des KUG, des UrhG, der DS-GVO und die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen berücksichtigt werden. Gem. § 22 KUG bedarf es für die Veröffentlichung eines Fotos oder Videos der Einwilligung der aufgenommenen Person, es sei denn, es handelt sich um Bildnisse im Bereich der Zeitgeschichte. Dabei dürfen allerdings durch die Verbreitung keine berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt werden.
Bei Sportvereinen werden oftmals zu Trainingszwecken Fotos oder Videos gemacht, um Bewegungsabläufe auszuwerten. Dabei muss unbedingt auf Folgendes geachtet werden:
Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst eine Mitgliedschaft Standard oder Premium, um ihn anzusehen.
Schon Mitglied? Hier einloggen: