Praxistipps für Vereine

Um Dir die tägliche Arbeit im Verein zu erleichtern, haben wir für Dich die nützlichsten Praxistipps zusammengestellt.

Unsere Praxistipps geben Euch Antworten auf verschiedene Fragen, die bei der täglichen Arbeit im Verein auftauchen. Informiert Euch und das Vereinsleben kann beginnen!

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Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist Teil der organisatorischen und technischen Maßnahmen (TOM), die der Verein ergreift, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Wann nun genau besteht die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten?

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Die Satzung kann für Verstöße gegen die Mitgliedspflichten verschiedenartige Disziplinarmaßnahmen vorsehen (z. B. Rüge, Verweis, befristeter Ausschluss von den Vereinseinrichtungen, etc.). Aber auch die Androhung von Geldstrafen für bestimmte Verstöße ist grundsätzlich zulässig.

Die von einem Verein gegenüber seinen Mitgliedern verhängten Strafen werden von der Rechtsprechung als Akt der Selbstbestimmung des Vereins gesehen, dem sich die Vereinsmitglieder schon durch den Vereinsbeitritt unterworfen haben. Bei der Umsetzung ist Folgendes zu beachten:

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Der Verein darf die Daten seiner Mitglieder grundsätzlich nur für die Mitgliederverwaltung verarbeiten. Für alles, was darüber hinaus geht, ist grundsätzlich eine Einwilligungserklärung der Mitglieder erforderlich. Sie kann bereits bei Eintritt in den Verein abgegeben werden. Auf folgende Punkte ist dabei besonders zu achten:

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Werden im Vereinskontext Foto- oder Videoaufnahmen gemacht, so müssen die Vorgaben des KUG, des UrhG, der DS-GVO und die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen berücksichtigt werden. Gem. § 22 KUG bedarf es für die Veröffentlichung eines Fotos oder Videos der Einwilligung der aufgenommenen Person, es sei denn, es handelt sich um Bildnisse im Bereich der Zeitgeschichte. Dabei dürfen allerdings durch die Verbreitung keine berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt werden.

Bei Sportvereinen werden oftmals zu Trainingszwecken Fotos oder Videos gemacht, um Bewegungsabläufe auszuwerten. Dabei muss unbedingt auf Folgendes geachtet werden:

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Eine Zuwendungsbestätigung – im Sprachgebrauch häufig schlicht Spendenquittung oder Spendenbescheinigung genannt – ist die Bestätigung eines wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigten Vereins darüber, dass dieser eine Spende erhalten hat und sie für die Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke einsetzen wird. Spender können auf der Grundlage der Zuwendungsbestätigung Spenden steuerlich im Rahmen der Einkommensermittlung als Sonderausgaben geltend machen. Die Voraussetzungen für eine Spende sehen wie folgt aus:

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Ein Verein ist nicht - wie häufig angenommen – grundsätzlich von der Entrichtung von Steuern befreit. Jedoch gibt es folgende Ausnahmen:

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Ein wesentliches Recht der Mitglieder eines Vereins ist das Auskunftsrecht. Spätestens bei der Mitgliederversammlung wollen die Mitglieder über die finanzielle Lage des Vereins informiert werden. Die Kasse sollte daher ordnungsgemäß geführt werden und Kassenprüfungen regelmäßig erfolgen. Folgende Dinge sind dabei besonders zu beachten:

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Unter Entlastung ist die Erklärung der Mitgliederversammlung zu verstehen, dass sie die Geschäftsführung des Vorstands als gesetz- und satzungsgemäß billigt und dem Vorstand für die Zukunft ihr Vertrauen ausspricht. Warum ist die Entlastung in der Praxis von besonderer Bedeutung?

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Der Rechenschaftsbericht soll die Einnahmen und Ausgaben des Vereins und den buchmäßigen Jahresabschluss erläutern. Er ist gesetzlich verpflichtend. Besonders beachtet werden muss Folgendes:

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Das Gesetz gesteht grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern gleiche Rechte und Pflichten zu. Jedoch kann die Satzung dazu abweichend verschiedene Arten von Mitgliedern mit unterschiedlichen Mitgliederrechten und -pflichten vorsehen. Für jede einzelne Kategorie von Mitgliedern muss eindeutig in der Satzung festgelegt werden, welche Rechte und Pflichten sie hat. Zudem muss die unterschiedliche Behandlung auf sachlichen Kriterien beruhen. In der Praxis treten die folgenden Arten von Mitgliedschaften häufig auf:

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