Praxistipps für Vereine

Um Dir die tägliche Arbeit im Verein zu erleichtern, haben wir für Dich die nützlichsten Praxistipps zusammengestellt.

Unsere Praxistipps geben Euch Antworten auf verschiedene Fragen, die bei der täglichen Arbeit im Verein auftauchen. Informiert Euch und das Vereinsleben kann beginnen!

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Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist Teil der organisatorischen und technischen Maßnahmen (TOM), die der Verein ergreift, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Wann nun genau besteht die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten?

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Die Satzung kann für Verstöße gegen die Mitgliedspflichten verschiedenartige Disziplinarmaßnahmen vorsehen (z. B. Rüge, Verweis, befristeter Ausschluss von den Vereinseinrichtungen, etc.). Aber auch die Androhung von Geldstrafen für bestimmte Verstöße ist grundsätzlich zulässig.

Die von einem Verein gegenüber seinen Mitgliedern verhängten Strafen werden von der Rechtsprechung als Akt der Selbstbestimmung des Vereins gesehen, dem sich die Vereinsmitglieder schon durch den Vereinsbeitritt unterworfen haben. Bei der Umsetzung ist Folgendes zu beachten:

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Gemeinnützige Träger – etwa Vereine, Stiftungen oder gGmbHs – sind zur Gewerbeanzeige verpflichtet, sobald sie den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufnehmen, und zwar unverzüglich gegenüber der zuständigen Behörde nach § 14 GewO. Diese Anzeigepflicht gilt ebenso bei Verlegung, Wechsel oder Erweiterung des Gewerbegegenstands, bei Namensänderung sowie bei der Aufgabe des Betriebs.

Was gilt als „Gewerbe“ im Sinne der Gewerbeordnung?

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die nicht der Urproduktion, einem freien Beruf oder der bloßen Verwaltung eigenen Vermögens zuzuordnen ist. Ob tatsächlich Gewinn entsteht, ist nicht entscheidend; maßgeblich ist das nachhaltige Gewinnstreben und die planmäßige Wiederholung der Tätigkeit.

Genauer gesagt muss die Tätigkeit planmäßig ausgeübt werden und eine gewisse Dauerhaftigkeit aufweisen. Reine Gelegenheits- oder einmalige Handlungen erfüllen den Gewerbebegriff nicht. Dauerhaftigkeit bedeutet, dass der Gewerbetreibende beabsichtigt, seine Geschäfte wiederholt und in einer gewissen Regelmäßigkeit vorzunehmen. Diese Regelmäßigkeit setzt jedoch keine festen Intervalle wie tägliche, wöchentliche oder monatliche Abläufe voraus, sondern kann auch saisonale Tätigkeiten umfassen. Gelegentlich stattfindende Vereinsfeste sind hier in der Regel nicht betroffen. Sollte der Betrieb allerdings über einzelne Veranstaltungen hinausgehen, ist eine genauer Prüfung notwendig.

Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn mit einer Tätigkeit das Erzielen eines Überschusses angestrebt wird, die Einnahmen also die Aufwendungen übersteigen sollen. Zwischenzeitliche oder anlaufbedingte Verluste stehen dem nicht entgegen; es kommt nicht auf einen tatsächlich realisierten Gewinn an, sondern auf das subjektive Gewinnstreben. In der Regel spricht für eine Gewinnerzielungsabsicht, dass die Preise nicht unter dem ortsüblichen Niveau liegen. Demgegenüber führt eine bloß kostendeckende Ausrichtung dazu, dass die Gewinnerzielungsabsicht entfällt.

Die Gewerbeordnung unterscheidet außerdem zwischen stehendem Gewerbe (Regelfall: feste Betriebsstätte, z. B. Vereins‑Café, Kursbetrieb gegen Entgelt) und Reisegewerbe/Marktverkehr (ortsveränderlich oder auf festgesetzten Märkten). Bei stehenden Gewerben greift § 14 GewO mit der Anzeigepflicht; bei Reisegewerben sind regelmäßig Reisegewerbekarten oder Markt‑Festsetzungen erforderlich.

Hebt die Gemeinnützigkeit die Anzeigepflicht auf?

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Der Verein darf die Daten seiner Mitglieder grundsätzlich nur für die Mitgliederverwaltung verarbeiten. Für alles, was darüber hinaus geht, ist grundsätzlich eine Einwilligungserklärung der Mitglieder erforderlich. Sie kann bereits bei Eintritt in den Verein abgegeben werden. Auf folgende Punkte ist dabei besonders zu achten:

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Werden im Vereinskontext Foto- oder Videoaufnahmen gemacht, so müssen die Vorgaben des KUG, des UrhG, der DS-GVO und die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen berücksichtigt werden. Gem. § 22 KUG bedarf es für die Veröffentlichung eines Fotos oder Videos der Einwilligung der aufgenommenen Person, es sei denn, es handelt sich um Bildnisse im Bereich der Zeitgeschichte. Dabei dürfen allerdings durch die Verbreitung keine berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt werden.

Bei Sportvereinen werden oftmals zu Trainingszwecken Fotos oder Videos gemacht, um Bewegungsabläufe auszuwerten. Dabei muss unbedingt auf Folgendes geachtet werden:

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Eine Zuwendungsbestätigung – im Sprachgebrauch häufig schlicht Spendenquittung oder Spendenbescheinigung genannt – ist die Bestätigung eines wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigten Vereins darüber, dass dieser eine Spende erhalten hat und sie für die Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke einsetzen wird. Spender können auf der Grundlage der Zuwendungsbestätigung Spenden steuerlich im Rahmen der Einkommensermittlung als Sonderausgaben geltend machen. Die Voraussetzungen für eine Spende sehen wie folgt aus:

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Ein Verein ist nicht - wie häufig angenommen – grundsätzlich von der Entrichtung von Steuern befreit. Jedoch gibt es folgende Ausnahmen:

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Ein wesentliches Recht der Mitglieder eines Vereins ist das Auskunftsrecht. Spätestens bei der Mitgliederversammlung wollen die Mitglieder über die finanzielle Lage des Vereins informiert werden. Die Kasse sollte daher ordnungsgemäß geführt werden und Kassenprüfungen regelmäßig erfolgen. Folgende Dinge sind dabei besonders zu beachten:

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Unter Entlastung ist die Erklärung der Mitgliederversammlung zu verstehen, dass sie die Geschäftsführung des Vorstands als gesetz- und satzungsgemäß billigt und dem Vorstand für die Zukunft ihr Vertrauen ausspricht. Warum ist die Entlastung in der Praxis von besonderer Bedeutung?

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Der Rechenschaftsbericht soll die Einnahmen und Ausgaben des Vereins und den buchmäßigen Jahresabschluss erläutern. Er ist gesetzlich verpflichtend. Besonders beachtet werden muss Folgendes:

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