Das Gesetz gesteht grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern gleiche Rechte und Pflichten zu. Jedoch kann die Satzung dazu abweichend verschiedene Arten von Mitgliedern mit unterschiedlichen Mitgliederrechten und -pflichten vorsehen. Für jede einzelne Kategorie von Mitgliedern muss eindeutig in der Satzung festgelegt werden, welche Rechte und Pflichten sie hat. Zudem muss die unterschiedliche Behandlung auf sachlichen Kriterien beruhen. In der Praxis treten die folgenden Arten von Mitgliedschaften häufig auf:
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