Leitfaden zum eingetragenen Verein (e.V.)

Grundlagen der Vereinspraxis

Dieser Leitfaden soll Vereinen, ihren Mitgliedern und all denen, die sich in Vereinen engagieren wollen, erste Informationen rund um das Thema Verein geben. Wer einen Verein gründen, einem Verein beitreten oder Vereinsämter übernehmen möchte, findet hier aktuelle Antworten auf Fragen von der Gründung bis zur Beendigung eines Vereins.

I. Was ist ein eingetragener Verein?

Ein eingetragener Verein ist ein freiwilliger und auf eine gewisse Dauer angelegter Zusammenschluss mehrerer (mindestens 7) Personen. Der Verein verfügt über einen Vorstand und besteht unabhängig von einem Wechsel der Mitglieder…

II. Die Gründung eines Vereins

Die Gründung des Vereins erfolgt durch Einigung der Gründer über die Satzung. Dazu ist das Abhalten einer Gründerversammlung erforderlich, an der mindestens zwei Personen beteiligt sein müssen. Soll der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden, so müssen mindestens 7 Mitglieder vorhanden sein und die Satzung unterzeichnen (§§ 56, 59 Abs. 3 BGB) …

III. Die Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung entscheiden die Vereinsmitglieder per Beschluss über die Angelegen-heiten des Vereins (§ 32 Abs.1 BGB). Grundsätzlich sind alle Angelegenheiten des Vereins erfasst, die nicht per Satzung einem anderen Vereinsorgan (z.B. dem Vorstand) übertragen wurden. Es gilt also der Grundsatz, dass im Zweifel die Mitgliederversammlung zuständig ist…

IV. Der Vorstand

Jeder Verein muss zwingend einen Vorstand haben (§ 26 Abs. 1 S. 1 BGB). Es ist das Vereinsorgan, dem die Vertretung des Vereins nach außen obliegt. Der Verein ist an die gesetzliche Bezeichnung für das Vertretungsorgan als gesetzlicher Vorstand allerdings nicht gebunden…

V. Haftungsfragen

Eine Haftung des Vereins kann sich aus vertraglichen Ansprüchen und aus gesetzlichen Normen ergeben. Schließt der Vorstand einen Vertrag, so schuldet nicht der Vorstand, sondern der Verein die vereinbarte Leistung. Der Verein haftet also für alle Handlungen des Vorstandes, die zu einem Schaden führen (§ 31 BGB)…

VI. Die Beendigung des Vereins

Jeder Verein kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung – auch ohne eine entsprechende Satzungsbestimmung – aufgelöst werden (§ 41 BGB). Eines besonderen Grundes für die Auflösung bedarf es nicht. Für den Beschluss ist mindestens eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen nötig. Die Satzung kann höhere oder geringere Mehrheiten vorsehen…

VII. Weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem eingetragenen Verein

Vor allem in größeren Vereinen existieren häufig noch weitere Vereinsorgane, die die Mitgliederversammlung oder den Vorstand entlasten sollen. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Delegiertenversammlung, einen Aufsichtsrat, einen Beirat, ein Kuratorium oder Ausschüsse handeln…