Die Mitgliederversammlung

Welche Funktionen und Aufgaben hat die Mitgliederversammlung?

In der Mitgliederversammlung entscheiden die Vereinsmitglieder per Beschluss über die Angelegenheiten des Vereins (§ 32 Abs.1 BGB). Grundsätzlich sind alle Angelegenheiten des Vereins erfasst, die nicht per Satzung einem anderen Vereinsorgan (z.B. dem Vorstand) übertragen wurden. Es gilt also der Grundsatz, dass im Zweifel die Mitgliederversammlung zuständig ist. Insbesondere ist die Mitgliederversammlung zuständig für:

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