Die Beendigung des Vereins

Was ist bei einem Auflösungsbeschluss zu beachten?

Jeder Verein kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung – auch ohne eine entsprechende Satzungsbestimmung – aufgelöst werden (§ 41 BGB). Eines besonderen Grundes für die Auflösung bedarf es nicht. Für den Beschluss ist mindestens eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen nötig. Die Satzung kann höhere oder geringere Mehrheiten vorsehen.

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