Anmeldung in das Vereinsregister

Den Verein ins Vereinsregister eintragen lassen

Mit der Eintragung in das Vereinsregister wird Euer Verein rechtsfähig und kann z.B. Eigentümer eines Grundstücks werden oder eigenes Vermögen bilden. Bereitet mit uns den Antrag auf Ersteintragung vor und teilt dem Registergericht alle notwendigen Informationen mit, damit die Anmeldung reibungslos erfolgen kann.


Anmeldung beim Vereinsregister

  • Erstellt einen Antrag mit allen erforderlichen Angaben für die Ersteintragung eures Vereins.
  • Informationen und praktische Tipps zur Eintragung ins Vereinsregister.
  • Individuelle Regelungen zur Eintragung Eurer Vorstandsmitglieder je nach Ausgestaltung Eurer Vereinssatzung.
  • Den fertigen Antrag erhaltet Ihr in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Weiterverarbeitung z.B. mit Microsoft Word).
  • DSGVO-konform

Welche Vorteile hat die Eintragung in das Vereinsregister für einen Verein?

Mit der Eintragung in das Vereinsregister wird der Verein rechtsfähig und erhält den Zusatz “e.V.”. Das bedeutet unter anderem, dass die Mitglieder nicht persönlich für den Verein haften, sondern die Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt ist.

Außerdem kann der Verein nach Eintragung und Erlangung der Rechtsfähigkeit z.B. selbst Eigentümer eines Grundstücks werden und wird als solcher im Grundbuch eingetragen. Dies hat den Vorteil, dass der Verein unabhängig vom Mitgliederwechsel ist. Außerdem werden Fördermittel, Zuschüsse und Zuwendungen von öffentlichen oder privaten Geldgebern häufig nur an rechtsfähige Vereine vergeben.

Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Antragstellung erfüllt sein?

Für die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister ist eine Satzung erforderlich, die alle gesetzlichen Mindestangaben enthält. Diese Satzung kann auch gemeinsam mit uns erstellt werden. Die Satzung muss in einer Gründungsversammlung beschlossen werden – dies solltet Ihr in einem Gründungsprotokoll festhalten. Außerdem braucht Ihr für die Eintragung ins Vereinsregister mindestens ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied.

Dabei sind verschiedene Konstellationen möglich, von der Einzelvertretung bis zur Gesamtvertretung. Mit unserem Antrag könnt Ihr alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder mit ihren jeweiligen Funktionen (z.B. Schatzmeister oder Schriftführer) beim zuständigen Registergericht anmelden.

Hier geht’s zu Eurer Anmeldung im Vereinsregister

Wichtig: Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder auf dem Eintragungsantrag müssen beglaubigt werden. Hierfür ist allgemein der Notar am Vereinssitz zuständig.


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Wie funktioniert der Dokumenten-Generator?

Wenn Du Mitglied* beim Vereinfacher wirst, steht Dir unser Dokumenten-Generator ohne weitere Kosten zur Verfügung. Damit kannst Du alle Verträge und Dokumente rund um Deinen Verein aufsetzen. Wir zeigen Dir in diesem Video, wie das geht.

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