Gründungsprotokoll Verein

Dokumentiert die Gründung Eures Vereins und die erste Mitgliederversammlung

Dieses Gründungsprotokoll enthält alle notwendigen Bestandteile sowie die wichtigsten Tagesordnungspunkte für Eure Gründungsversammlung. Darüber hinaus könnt Ihr weitere individuelle Tagesordnungspunkte und Eure Abstimmungsergebnisse festhalten.


Gründungsprotokoll Verein

  • Ein Gründungsprotokoll, das alle notwendigen Elemente zur Dokumentation Eurer ersten Mitgliederversammlung enthält.
  • Informationen und praktische Tipps zum Ablauf der Gründungsversammlung
  • Die Möglichkeit, weitere Tagesordnungspunkte und Abstimmungsergebnisse individuell zu dokumentieren.
  • Das Dokument wird in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Weiterverarbeitung z.B. mit Microsoft Word) zur Verfügung gestellt.
  • DSGVO-konform

Warum brauche ich ein Gründungsprotokoll?

Sobald Ihr einen Satzungsentwurf und genügend Gründungswillige habt, müsst Ihr eine Gründungsversammlung abhalten, um Euren Verein zu gründen. Die Diskussionen und Ergebnisse dieser ersten Mitgliederversammlung müssen in einem Gründungsprotokoll dokumentiert werden.

Das Gründungsprotokoll ist vor allem deshalb wichtig, weil es den Beschluss über die Vereinssatzung und die Wahl des Vereinsvorstands dokumentiert. Außerdem muss das Gründungsprotokoll dem Registergericht vorgelegt werden, wenn der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll.

Welche Anforderungen muss das Gründungsprotokoll erfüllen?

In der Gestaltung und Formulierung des Gründungsprotokolls seid ihr weitgehend frei. Einige Angaben müssen jedoch zwingend in das Gründungsprotokoll aufgenommen werden. Ihr solltet dokumentieren,

  • wann und wo die Versammlung stattgefunden hat,
  • welche Personen anwesend waren,
  • wie der Verein heißen soll,
  • welche Personen in den Vorstand gewählt wurden und
  • das Ergebnis der Beschlussfassung über die Satzung.

Soll der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden, ist auch darüber ein Beschluss zu fassen und im Gründungsprotokoll zu dokumentieren.

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Praxistipp: Das Gründungsprotokoll ist Pflicht, falls der Verein im Vereinsregister eingetragen werden soll.


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