Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)

Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)

Ein Baustein der Vereinsfinanzierung sind Spenden. Spenden sind freiwillige Vermögenszuwendungen, die der Spender leistet, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Spenden sind sowohl für den Verein als auch für den Spender steuerlich attraktiv. Die Gestaltung der individuell auf den Verein zugeschnittenen Zuwendungsbestätigungen ist in der Praxis immer wieder ein Thema, da die Finanzverwaltung Abweichungen von den amtlichen Vordrucken nur sehr eingeschränkt zulässt. Erstellen Sie daher die von Ihrem Verein zu verwendenden Zuwendungsbestätigungen mit dem Vereinfacher schnell und ausreichend selbst.


Erstellung der Zuwendungsbestätigungen

  • Vereinfacher.de erstellt auf Basis eurer Angaben die für euren Verein gültigen Zuwendungsbestätigungen, die alle notwendigen Bestandteile und formalen Vorgaben für die Spendenabzugsberechtigung enthalten;
  • Hintergrundinformationen und Praxistipps zur Erstellung von Zuwendungsbestätigungen;
  • die fertigen Muster-Zuwendungsbestätigungen in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung mit Textverarbeitungsprogrammen).

Welche formalen Anforderungen sind bei der Erstellung einer Zuwendungsbestätigung zu beachten?

Die Zuwendungsbestätigung muss zwingend nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken ausgestellt werden. Jeder Zuwendungsempfänger muss die für ihn geeigneten Vordrucke auswählen und die Bestätigungen selbst erstellen. In der Zuwendungsbestätigung für eine Geldzuwendung oder einen Mitgliedsbeitrag muss der Verein angeben, ob es sich bei der Zuwendung um einen Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen handelt. Bei Sachzuwendungen, für die ein anderer Vordruck zu verwenden ist, muss das zugewendete Wirtschaftsgut genau bezeichnet werden (z.B. Alter, Zustand, ursprünglicher Kaufpreis). Außerdem ist anzugeben, ob die Zuwendung aus dem Betriebsvermögen des Zuwendenden stammt. Bei Sachspenden aus dem Privatvermögen ist zu bestätigen, dass geeignete Unterlagen vorliegen, die der Wertermittlung gedient haben.

Die Bestätigung darf den Umfang einer DIN-A4-Seite nicht überschreiten. Die Vorderseite der Bestätigung darf – im Gegensatz zur Rückseite – keine (Eigen-)Werbung enthalten. Das Vereinslogo stellt keine solche Werbung dar. Die Zuwendungsbestätigung ist grundsätzlich von einer vertretungsberechtigten Person eigenhändig zu unterschreiben. Eine Kopie der Zuwendungsbestätigung ist vom Verein aufzubewahren.

Wann ist ausnahmsweise keine förmliche Zuwendungsbestätigung erforderlich?

Für bestimmte Zuwendungen ist keine förmliche Zuwendungsbestätigung erforderlich. In diesen Fällen genügt ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung. Dies betrifft folgende Fälle:

  • Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein Sonderkonto innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
  • Zuwendungen bis zu 300,00 € an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle.
  • Zuwendungen bis zu 300,00 € an einen gemeinnützigen Verein, wenn ein vom Verein ausgestellter Überweisungs- oder Bareinzahlungsbeleg verwendet wird.

Wichtig: Die Grenze von 300,00 € gilt für jede einzelne Spende.

Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.

Jetzt Zuwendungsbestätigung erstellen!

Für die steuerliche Anerkennung der geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung, fachlich korrekt Zuwendungsbestätigung genannt.


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