Vereinsrecht
Minderheitsbegehren im nicht eingetragenen Verein: Ermächtigung trotz Vorstandseinladung?
Entspricht der Vorstand eines nicht eingetragenen Vereins einem Minderheitsbegehren nach § 37 Abs. 2 BGB durch Einberufung einer inhaltsgleichen Mitgliederversammlung, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Ermächtigung.
Vereinsverbot: Wer hat die Kompetenz über das Vereinsvermögen?
Stellt eine Vollzugsbehörde im Rahmen eines Vereinsverbots Vermögensgegenstände sicher, darf sie diese nicht endgültig dem Vereinsvermögen zuordnen, da diese Entscheidung ausschließlich der Verbotsbehörde obliegt.
Auslagerung des Spielbetriebs auf eine GmbH: Muss ein Sportverein Vorsteuern für Flutlicht und Tribüne zurückzahlen?
Die unentgeltliche Überlassung von Stadionanlagen an eine vereinseigene GmbH stellt keine umsatzsteuerpflichtige Entnahme dar. Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG kann jedoch erforderlich sein, da die unentgeltliche Nutzung keine unternehmerische Tätigkeit begründet.
Steuerrecht
Auslagerung des Spielbetriebs auf eine GmbH: Muss ein Sportverein Vorsteuern für Flutlicht und Tribüne zurückzahlen?
Die unentgeltliche Überlassung von Stadionanlagen an eine vereinseigene GmbH stellt keine umsatzsteuerpflichtige Entnahme dar. Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG kann jedoch erforderlich sein, da die unentgeltliche Nutzung keine unternehmerische Tätigkeit begründet.
Wie konkret muss die Vermögensbindung für den Fall der Auflösung in der Satzung geregelt sein?
Die satzungsmäßige Vermögensbindung regelt, was mit dem Vermögen einer steuerbegünstigten Körperschaft bei Auflösung oder Zweckaufgabe passiert. Der BFH stellt klar, dass Pauschale Formulierungen wie „gemeinnützig“ oder „mildtätig“ nicht genügen.
Umsatzsteuerpflicht für Sportvereine: BFH rügt rechtswidrige Verwaltungspraxis!
Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass die Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz „steuerbar“ sind. In einer aktuellen Grundsatzentscheidung kritisierte der BFH scharf die Verwaltungspraxis des Bundes und der Finanzbehörden.
Gemeinnützigkeitsrecht
Wie konkret muss die Vermögensbindung für den Fall der Auflösung in der Satzung geregelt sein?
Die satzungsmäßige Vermögensbindung regelt, was mit dem Vermögen einer steuerbegünstigten Körperschaft bei Auflösung oder Zweckaufgabe passiert. Der BFH stellt klar, dass Pauschale Formulierungen wie „gemeinnützig“ oder „mildtätig“ nicht genügen.
Formelle Satzungsmäßigkeit: Ist ein pauschaler Verweis auf die AO zu unbestimmt?
Die Satzung muss den gemeinnützigen Zweck klar benennen und dessen unmittelbare sowie ausschließliche Verfolgung gewährleisten. Ein pauschaler Verweis in die Abgabenordnung genügt hierfür nicht.
Gemeinnützigkeit bei Betriebs-Kitas: Reicht eine 25 %-Quote aus?
Die Finanzverwaltung konkretisiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof und stellt klar: Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen fördern die Allgemeinheit nur dann, wenn mindestens 25 % der Betreuungsplätze nicht Beschäftigten von Vertragspartnern vorbehalten sind und diese Öffnung gegenüber der Allgemeinheit satzungsmäßig festgelegt ist.