Vereinsrecht
Kann ein Umweltverein die Aufhebung der Enteignung seines Grundstücks verlangen?
Der BUND kann als Umweltverein die Aufhebung der Enteignung seines Grundstücks nicht verlangen, wenn dieses trotz des Wegfalls des Kohleabbaus weiterhin der Führung des Tagebaubetriebs dient.
Sind die FIFA-Regeln für Spielervermittler rechtswidrig?
Können die FIFA-Regeln für Spielervermittler gegen das EU-Kartellrecht verstoßen? Der EuGH bejaht dies für einzelne Vorgaben und stellt klar, dass Beschränkungen der Tätigkeit von Spielervermittlern an Art. 101 AEUV und der Dienstleistungsfreiheit zu messen sind.
Darf ein politischer Verein öffentlich als „linksextrem“ bezeichnet werden?
Die Bezeichnung eines politisch aktiven Vereins als „linksextrem“ kann als zulässige Meinungsäußerung angesehen werden, wenn hierfür eine hinreichende Tatsachengrundlage besteht. Unzulässig bleibt hingegen die Behauptung, der Verein handele satzungswidrig parteipolitisch abhängig.
Steuerrecht
Aufschiebend bedingtes Stiftungsvermächtnis: Keine Abzinsung der Vermächtnislast trotz späterer Stiftungserrichtung
Ein aufschiebend bedingtes Sachvermächtnis zugunsten einer erst nach dem Erbfall errichteten gemeinnützigen Stiftung ist bei der Erbschaftsteuer nicht für den Zeitraum zwischen Erbfall und Stiftungserrichtung abzuzinsen.
Mitgliedsbeiträge im Sportverein: Bundesrat fordert Anpassung des Umsatzsteuerrechts
Der Bundesrat fordert mit Entschließung vom 12.06.2026 eine unionsrechtskonforme gesetzliche Klarstellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen, um die durch das BFH-Urteil vom 13.11.2025.
Neue Spielräume für gemeinnützige Vereine: Tax Law Clinics werden gesetzlich zugelassen
Mit der Änderung des Steuerberatungsgesetzes werden Tax Law Clinics an Hochschulen ab dem 1. September 2026 erstmals ausdrücklich zugelassen, sodass Studierende unter fachlicher Anleitung unentgeltliche steuerrechtliche Beratung leisten dürfen.
Gemeinnützigkeitsrecht
Änderung des AEAO – Teil 3: Neue Wettbewerbsprüfung für Zweckbetriebe
Am 2. Juli 2026 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO). Neben technischen und redaktionellen Anpassungen enthält das BMF-Schreiben mehrere wesentliche Klarstellungen und Weiterentwicklungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Hierzu zählt die Änderung des AEAO zu § 65 AO sowie § 67a AO.
Änderung des AEAO – Teil 2: Umgang mit Dauerverlusten
Am 2. Juli 2026 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO). Neben technischen und redaktionellen Anpassungen enthält das BMF-Schreiben mehrere wesentliche Klarstellungen und Weiterentwicklungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Hierzu zählt die Änderung des AEAO zu § 56 AO.
Änderung des AEAO – Teil: 1 Neue Vorgaben zur Mittelverwendung und zum Verlustausgleich
Am 2. Juli 2026 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO). Neben technischen und redaktionellen Anpassungen enthält das BMF-Schreiben mehrere wesentliche Klarstellungen und Weiterentwicklungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Hierzu zählt die Änderung des AEAO zu § 55 AO.