Aufschiebend bedingtes Stiftungsvermächtnis: Keine Abzinsung der Vermächtnislast trotz späterer Stiftungserrichtung
Ein aufschiebend bedingtes Sachvermächtnis zugunsten einer erst nach dem Erbfall errichteten gemeinnützigen Stiftung ist bei der Erbschaftsteuer nicht für den Zeitraum zwischen Erbfall und Stiftungserrichtung abzuzinsen.