Wann unterliegen Stiftungen der Gewerbesteuer?
Stiftungen sind nur dann gewerbesteuerpflichtig, wenn ihre Tätigkeiten über die reine Vermögensverwaltung hinausgehen und einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellen. Eine pauschale Annahme der Gewerbesteuerpflicht ist unzulässig. Jede Tätigkeit muss individuell auf ihre gewerbliche Natur hin geprüft werden.