Welche steuerlichen Folgen hat der Tod eines Stifters einer liechtensteinischen Stiftung?
Das Vermögen einer vor dem 1. April 2009 errichteten liechtensteinischen Alt-Stiftung fällt beim Tod des Stifters nicht in dessen Nachlass, wenn dem Stifter umfassende Herrschaftsbefugnisse zustanden und diese nach liechtensteinischem Recht nicht vererblich sind.