Notarielle Beglaubigungen sind künftig per Videokonferenz möglich
Am 01.08.2022 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)“ in Kraft getreten. Für Vereine relevant ist dabei die Möglichkeit, öffentliche Beglaubigungen künftig ohne physischen Gang zum Notar zu machen.