Verband Pro Rauchfrei: Schluss mit verharmlosender Vape-Werbung?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verband Pro Rauchfrei: Schluss mit verharmlosender Vape-Werbung?

Werbeaussagen für Produkte mit Suchtpotenzial, wie E-Zigaretten, dürfen die gesundheitlichen Risiken nicht verharmlosen oder den Eindruck vermitteln, dass die Produkte risikofrei seien. Solche Aussagen gelten als irreführend im Sinne des Verbraucherschutzrechts (OLG Bamberg, Az. 3 UKl 30/25 e).

Worum geht es?

Der Discounter Netto bewarb auf seiner Website E-Zigaretten („Vapes“) mit auffälligen, werblich überhöhten Formulierungen. So wurden die Produkte unter anderem als „köstlich“, „unglaublich“ und mit „nachhaltiger Genuss“ beschrieben, und Verbraucher wurden aufgefordert, „eine neue Welt mit köstlichen und unglaublichen Geschmacksrichtungen“ zu entdecken. Außerdem wurde das Produkt als „für alle Zielgruppen geeignet, von Dampfeinsteigern bis zu erfahrenen Dampfern“ beworben.

Der Verband Pro Rauchfrei kritisierte, dass diese Werbeaussagen die gesundheitlichen Risiken von E-Zigaretten erheblich verharmlosen. Nach Ansicht des Verbands könnten insbesondere Kinder, Jugendliche und unerfahrene Nutzer den Eindruck gewinnen, dass E-Zigaretten risikofrei oder allgemein unbedenklich seien. Nachdem Netto keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, reichte Pro Rauchfrei Klage ein. Ziel der Klage war es, irreführende Werbeaussagen zu stoppen und die Verbraucher vor verharmlosender Darstellung von Suchtmitteln zu schützen.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: MichaelJay, Stock-Fotografie-ID: 458703223

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