Mittelfehlverwendung bei gemeinnütziger GmbH im Falle der Untreue?
Veruntreut ein Geschäftsführer Gelder einer gemeinnützigen GmbH, indem er sich ein höheres Gehalt zahlt, ohne dies vom Aufsichtsrat genehmigen zu lassen, liegt hierin nur dann eine Mittelfehlverwendung, wenn die Aufsichtsratsmitglieder ihre Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt haben.