Umsatzsteuerbefreiung für Fahrdienste von Behindertenwerkstätten?
Die von einer Behindertenwerkstatt selbst organisierten Fahrdienste sind als steuerfreie Nebenleistungen zur Betreuung der Beschäftigten anzusehen. Entsprechend ist der Vorsteuerabzug aus den damit verbundenen Eingangsleistungen nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen.