Kann eine Tax Law Clinic als Verein gemeinnützig tätig sein?
Ein Verein, der durch eine „Tax Law Clinic“ unentgeltliche steuerliche Beratung durch Studierende unter fachlicher Anleitung anbietet, erfüllt wegen Verstoßes gegen §§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 StBerG nicht die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach § 60a AO.