Künstlersozialabgabe trotz Gemeinnützigkeit – wann trifft es Vereine?
Ein gemeinnütziger Verein unterliegt der Künstlersozialabgabe, wenn er regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten für seine eigene Öffentlichkeitsarbeit oder die Öffentlichkeitsarbeit einer von ihm geförderten Institution beauftragt.