Wie konkret muss die Vermögensbindung für den Fall der Auflösung in der Satzung geregelt sein?
Die satzungsmäßige Vermögensbindung regelt, was mit dem Vermögen einer steuerbegünstigten Körperschaft bei Auflösung oder Zweckaufgabe passiert. Der BFH stellt klar, dass Pauschale Formulierungen wie „gemeinnützig“ oder „mildtätig“ nicht genügen.