Vereinsrecht

Kirchenaustritt im Verein: Wann wird eine Kündigung rechtswidrig?

Kirchliche Arbeitgeber dürfen den Austritt einer Arbeitnehmerin aus der katholischen Kirche nicht allein deshalb zum Anlass einer Kündigung nehmen, wenn die Kirchenmitgliedschaft für die konkrete Tätigkeit keine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt und die Tätigkeit auch von Angehörigen anderer Konfessionen ausgeübt wird.

Nach dem VG Berlin nun das VG Köln: Darf der Verein „Jüdische Stimme“ doch vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

Die Einstufung des Vereins „Jüdische Stimme“ als „gesichert extremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz kann gerechtfertigt sein, wenn öffentliche Äußerungen des Vereins als Billigung terroristischer Gewalt und als Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung gewertet werden.