Kirchenaustritt im Verein: Wann wird eine Kündigung rechtswidrig?
Kirchliche Arbeitgeber dürfen den Austritt einer Arbeitnehmerin aus der katholischen Kirche nicht allein deshalb zum Anlass einer Kündigung nehmen, wenn die Kirchenmitgliedschaft für die konkrete Tätigkeit keine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt und die Tätigkeit auch von Angehörigen anderer Konfessionen ausgeübt wird.