Umsatzsteuerpflicht für Sportvereine: BFH rügt rechtswidrige Verwaltungspraxis!
Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass die Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz "steuerbar" sind. In einer aktuellen Grundsatzentscheidung kritisierte der BFH scharf die Verwaltungspraxis des Bundes und der Finanzbehörden.