Schützenverein ohne wirksame Satzung: Verlieren Mitglieder dadurch ihre waffenrechtliche Erlaubnis?
Ist die Satzung eines Schießsportvereins insgesamt nichtig und kann der Verein auch nicht nach den Grundsätzen des fehlerhaften Vereins als wirksam behandelt werden, fehlt seinen Mitgliedern die für das waffenrechtliche Bedürfnis nach § 14 Abs. 2 WaffG erforderliche Vereinsmitgliedschaft.