Wettbewerbsverein fordert Klarheit: Warum alkoholfreier Gin nicht „Gin“ heißen darf
Was tatsächlich kein Gin ist, darf auch nicht als „Gin“ bezeichnet werden, selbst wenn der Zusatz „alkoholfrei“ hinzugefügt wird.
Was tatsächlich kein Gin ist, darf auch nicht als „Gin“ bezeichnet werden, selbst wenn der Zusatz „alkoholfrei“ hinzugefügt wird.
Die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ soll dem Verbraucher vermitteln, dass das Produkt geschmacklich an klassischen Eierlikör erinnert, erweckt jedoch nicht den Eindruck, es handle sich um echten Eierlikör, der Eier als Hauptzutat enthält.
Die FIFA wurde dazu verurteilt, irreführende Aussagen zur „klimaneutralen“ WM 2022 zu unterlassen, da sie nicht transparent darlegte, wie die Emissionen kompensiert oder reduziert wurden.
Sportvereine haften für Sportunfälle nur dann, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung greift nicht.
Die Anmeldung der Vereinslöschung ist nur dann zulässig, wenn zuvor ein gesetzlich vorgeschriebener Gläubigeraufruf nach § 50 BGB erfolgt ist. Dies gilt auch, wenn der Verein bei der Anmeldung vermeintlich vermögenslos ist.
Ein Fußballverein haftet nur für Schadensverursachungen seiner Spieler, wenn eine vertragliche Grundlage oder ein direkter Zusammenhang mit der übertragenen Aufgabe besteht.
Das Bundesinnenministerium hat einen islamistischen Verein verboten, der durch radikale Forderungen bekannt wurde. Zudem werden Ermittlungen gegen zwei weitere Organisationen geführt. Der Grund für diese Maßnahmen ist ihre „verfassungsfeindliche Ausrichtung“.
Teilnehmer eines Laufevents haften grundsätzlich nicht für Unfälle, die aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen des Veranstalters entstehen. Der Veranstalter hingegen kann haftbar gemacht werden, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt.
Kunst im öffentlichen Raum wird nur für maximal zwei Jahre genehmigt. Der Korea-Verband konnte diese Befristung nicht erfolgreich anfechten.
Eine Satzungsregelung, die dem Vereinsvorstand die Wahl zwischen einer unmittelbaren und einer mittelbaren Einberufungsform zur Mitgliederversammlung überlässt, ist mit der Vereinsfreiheit vereinbar, solange sie den Mitgliedern die Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht unzumutbar erschwert.