Darf der Verfassungsschutz den Verein „Jüdische Stimme“ weiterhin als extremistisch einstufen?
Ein Verein darf im Verfassungsschutzbericht vorläufig als „gesichert extremistisch“ bezeichnet werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen vorliegen, die auswärtige Belange Deutschlands gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind.