Wie weit reicht der Mutterschutz gegenüber einem Verein im Profifußball?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wie weit reicht der Mutterschutz gegenüber einem Verein im Profifußball?

Ein Profifußballverein kann sich nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft nicht auf das Nichtzustandekommen eines Arbeitsvertrags berufen, wenn über dessen wesentliche Bedingungen bereits Einigkeit bestand (CAS, Entsch. v. 26.05.2026, 2025/A/11527).

Worum geht es?

Die schwedische Profifußballerin Maja Göthberg absolvierte in der Saison 2023/24 insgesamt 29 von 30 Ligaspielen für Lazio Rom und trug maßgeblich zum Aufstieg des Vereins bei. Anschließend verhandelten die Parteien über einen neuen Einjahresvertrag mit einem Bruttogehalt von 64.000 €. Ende Juni 2024 einigten sich der Sportdirektor des Vereins und der Berater der Spielerin auf die wesentlichen Vertragsbedingungen, der Arbeitsvertrag war jedoch noch nicht unterzeichnet. Der Verein übersandte anschließend zwei Vertragsentwürfe mit identischen Kernkonditionen, nahm Göthberg in die WhatsApp-Gruppe der Mannschaft auf und organisierte ihre Anreise zum Trainingsauftakt in Rom.

Kurz vor Saisonbeginn erfuhr die Spielerin von ihrer Schwangerschaft. Nachdem ihr Berater den Verein hierüber informiert und ein ärztliches Attest übermittelt hatte, brach Lazio Rom den Kontakt ab. Göthberg wurde aus der Mannschaftsgruppe entfernt, der Verein verpflichtete eine Ersatzspielerin und bestritt später das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags.

Die Spielerin machte daraufhin Schadensersatzansprüche geltend. Nachdem die FIFA-Streitbeilegungskammer ihre Klage zunächst abgewiesen hatte, legte sie Berufung zum CAS ein.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: simonkr, Stock-Fotografie-ID: 1637717351

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