Höhere Steuerlast für Vereine? – Bundesfinanzministerium nimmt geplante Verschärfung zurück
Nach heftiger Kritik nimmt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die geplante Verschärfung der Besteuerung nicht gemeinnütziger Vereine zurück.
Worum geht es?
Das Bundesfinanzministerium plante zunächst, die steuerliche Behandlung bestimmter nicht gemeinnütziger Vereine zu verschärfen. Nach dem bekannt gewordenen Gesetzentwurf sollte für steuerpflichtige Vereine an die Stelle des bisherigen Freibetrags von 5.000 € eine Freigrenze von lediglich 1.000 € treten. Die Änderung hätte insbesondere größere Vereine und Verbände betroffen, die wirtschaftliche Interessen verfolgen oder entsprechende Gewinne erzielen.
Der vorgesehene Wechsel von einem Freibetrag zu einer Freigrenze wäre dabei von besonderer Bedeutung gewesen: Einkommen bis zu 1.000 € wären steuerfrei geblieben. Sobald jedoch höhere Gewinne erzielt worden wären, hätte nicht lediglich der die Grenze übersteigende Betrag, sondern das gesamte Einkommen der Besteuerung unterlegen. Gegenüber dem bisherigen Freibetrag von 5.000 € hätte dies für die betroffenen Vereine zu einer deutlich früher einsetzenden und potenziell höheren Steuerbelastung geführt.
Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesfinanzministers zielte die geplante Regelung auf besonders große Vereine ab, die wirtschaftliche Gewinne erzielen. Das Vorhaben sollte nicht der Gegenfinanzierung von Entlastungen bei der Einkommensteuer dienen, sondern Teil der Bemühungen um einen Subventionsabbau sein.
Kritik an den Plänen und Rücknahme der Verschärfung
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Bildnachweis: diegograndi, Stock-Fotografie-ID: 1323668473
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