Sind die FIFA-Regeln für Spielervermittler rechtswidrig?
Können die FIFA-Regeln für Spielervermittler gegen das EU-Kartellrecht verstoßen? Der EuGH bejaht dies für einzelne Vorgaben und stellt klar, dass Beschränkungen der Tätigkeit von Spielervermittlern an Art. 101 AEUV und der Dienstleistungsfreiheit zu messen sind (EuGH, Urt. v. 16.07.2026, Az. C-209/23).
Worum geht es?
Vor dem Landgericht Mainz klagten mehrere Spielervermittler gegen das von der FIFA erlassene Reglement für Spielervermittler. Dieses enthält unter anderem Vergütungsobergrenzen, ein Verbot der Mehrfachvertretung, Lizenzierungspflichten, Transparenzvorgaben sowie eine Regelung, nach der Vermittler Spieler oder Trainer mit bestehendem Exklusivvertrag erst zwei Monate vor Vertragsende kontaktieren dürfen. Die FIFA begründet diese Vorgaben mit dem Schutz der Integrität des Fußballs sowie der Transparenz und Fairness des Transfermarktes.
Die klagenden Vermittler halten mehrere dieser Bestimmungen für unionsrechtswidrig und beantragen, ihre Anwendung zu untersagen. Das Landgericht Mainz legte dem EuGH die Frage vor, ob die Regelungen insbesondere mit dem Kartellverbot des Art. 101 AEUV sowie der Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Jetlinerimages, Stock-Fotografie-ID: 490723390
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