Satzungsänderung trotz Sonderrecht: Wann ist die Zustimmung des betroffenen Vereinsmitglieds entbehrlich?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Satzungsänderung trotz Sonderrecht: Wann ist die Zustimmung des betroffenen Vereinsmitglieds entbehrlich?

Die Änderung einer Vereinssatzung bedarf trotz Beeinträchtigung eines Sonderrechts nach § 35 BGB nicht der Zustimmung des betroffenen Mitglieds, wenn das Sonderrecht mit einer Organstellung verbunden und bereits nach allgemeinen Grundsätzen aus wichtigem Grund entziehbar ist (KG, Beschl. v. 03.11.2025, Az. 22 W 33/25).

Worum geht es?

Der Beteiligte ist ein eingetragener Sportverein. Nach § 17 seiner Satzung konnten Mitglieder aufgrund besonderer Verdienste zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernannt werden. Diese durften ohne Stimmrecht an den Sitzungen des erweiterten Präsidiums und ihres Abteilungsvorstands teilnehmen. Der Beteiligte zu 2) war 2017 zum Ehrenmitglied auf Lebenszeit ernannt worden.

Im April 2024 änderte der Verein seine Satzung. Nach dem neuen § 17 Abs. 4 kann die Ehrenmitgliedschaft bei grob vereinsschädigendem Verhalten wieder entzogen werden. Mehrere Ehrenmitglieder widersprachen der Änderung und beriefen sich auf ihre Sonderrechte nach § 35 BGB. Nachdem die Satzungsänderung dennoch in das Vereinsregister eingetragen worden war, beantragte der Beteiligte zu 2) deren Löschung.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: PixelCatchers, Stock-Fotografie-ID: 2227520366

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