Bierstreit vor Gericht: Wie weit reicht das Mitspracherecht des Vereins bei verpachteten Vereinsheim?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Bierstreit vor Gericht: Wie weit reicht das Mitspracherecht des Vereins bei verpachteten Vereinsheim?

Weil die Pächter eines Vereinsheims trotz des Wunsches des Vereins keinen Alkohol ausschenken, entstand Streit über die fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses (OLG Frankfurt a. M., Verweisung an den Güterichter).

Worum geht es?

Ein Gießener Tennisclub hatte sein Vereinsheim an ein Ehepaar verpachtet, das dort ein anatolisches Restaurant betreibt und keinen Alkohol ausschenken möchte. Eine schriftliche Vereinbarung über den Alkoholausschank gab es nicht. Der Verein behauptete jedoch, den Pächtern vor Vertragsschluss deutlich gemacht zu haben, dass Spieler und Gäste zwischen alkoholischen und alkoholfreien Getränken wählen können sollten. Die Pächter erklärten dagegen, ihr alkoholfreies Konzept sei dem Verein bereits vor Vertragsschluss bekannt gewesen.

Wegen des fehlenden Alkoholausschanks kündigte der Verein den Pächtern nach § 594e BGB fristlos und erhob Räumungsklage. Zusätzlich beantragte er eine einstweilige Verfügung. Nachdem er damit vor dem LG Gießen gescheitert war, legte er Berufung zum OLG Frankfurt am Main ein.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: andresr, Stock-Fotografie-ID: andresr

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