Reicht eine gemeinnützige Anerkennung in der Schweiz für den deutschen Spendenabzug aus?
Der Spendenabzug für eine Zuwendung an eine in der Schweiz ansässige Stiftung setzt voraus, dass der inländische Spender nachweist, dass die Stiftung die Anforderungen der §§ 51 ff. AO sowie des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfüllt.