Corona-Richtlinien bei Sportveranstaltungen (lange Version)
Gemäß Corona-Verordnung müssen zur Rückverfolgung von Infektionsketten die Besucher von Sportveranstaltungen registriert werden. Dabei muss der Verein die erforderlichen Daten der Gäste abfragen und aufbewahren. Jedoch sind die oft verwendeten Listen nicht datenschutzkonform, weil die personenbezogenen Daten für alle (nachfolgenden) Besucher einsehbar sind. Datenschutzkonform hingegen ist die "Urnenlösung". Auf was bei der Verarbeitung und Aufbewahrung der Daten noch zu achten ist, klärt Dr. Dirk Schwenn im Gespräch mit dem Datenschutzexperten Jannis Sothmann in diesem Video.
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