Gilt eine Corona-Infektion am Arbeitsplatz als Dienstunfall?
Eine Corona-Infektion kann nur dann als Dienstunfall anerkannt werden, wenn sich Ort und Zeitpunkt der Ansteckung konkret feststellen und eindeutig der Dienstausübung zuordnen lassen. Allein die plausible Möglichkeit einer Ansteckung im Dienst genügt nicht.