Mainz 05 scheitert im Berufungsverfahren gegen El Ghazi

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Mainz 05 scheitert im Berufungsverfahren gegen El Ghazi

Der FSV Mainz 05 hat auch im Berufungsverfahren gegen seinen ehemaligen Spieler Anwar El Ghazi verloren. Die fristlose Kündigung aufgrund eines pro-palästinensischen Posts bleibt somit weiterhin ungültig (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.11.2025, Az. 3 SLa 254/24).

Worum geht es?

Hintergrund der Auseinandersetzung war eine fristlose Kündigung von Anwar El Ghazi nach einem pro-palästinensischen Instagram-Post, den der 30-jährige Spieler nach dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 veröffentlichte. Der Vorfall sorgte bundesweit für Aufsehen. Mainz 05 hatte El Ghazi nach dem Post die fristlose Kündigung ausgesprochen, da der Verein das Verhalten des Spielers in Verbindung mit den schweren Terroranschlägen der Hamas als nicht vereinbar mit den Werten des Clubs ansah.

Das Arbeitsgericht Mainz erklärte jedoch bereits im Juli 2024 die fristlose Kündigung für unwirksam (Urt. v. 12.07.2024, Az. 10 Ca 1411/23). In der Folge ging Mainz 05 in Berufung.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: taranchic, Stock-Fotografie-ID: 1362890232 

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