Müssen während des Lockdowns geschlossene Fitnessstudios Umsatzsteuer zahlen?
Fitnessstudios müssen gezahlte Mitgliedsbeiträge während coronabedingter Schließzeiten auch dann der Umsatzsteuer unterwerfen, wenn keine Nutzung möglich war – sofern sie im Gegenzug Bonus-Monate oder ähnliche verbrauchsfähige Vorteile versprechen.