Steuerberechnung anhand unterschiedlicher Lebenserwartung: Gleichheitsverstoß?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass es nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG verstößt, wenn das Finanzamt die Steuerlast anhand unterschiedlicher Lebenserwartungen für Männer und Frauen berechnet.