Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb einer Tanzschule?
Die Parteien streiten sich um die Steuerbefreiung für Umsätze aus den von der Klägerin angebotenen Tanzkursen „Welttanzprogramm und Medaillentanzen“.
Wir lieben Vereine!
Vereinsarbeit ist zeitaufwändig und haftungsanfällig. Gewesen!Die Parteien streiten sich um die Steuerbefreiung für Umsätze aus den von der Klägerin angebotenen Tanzkursen „Welttanzprogramm und Medaillentanzen“.
Wer durch die Vorlage einer falschen Impfunfähigkeitsbescheinigung seinen Arbeitgeber täuscht, verletzt in schwerwiegender Weise arbeitsvertragliche Nebenpflichten.
Lehnt das Registergericht die Löschung eines Vorstandsmitglieds wegen angeblichen Rücktritts ab, ist eine hiergegen gerichtete Beschwerde eines Vereinsmitglieds wegen fehlender unmittelbarer Rechtsbeeinträchtigung unzulässig.
Mehrere Reha-Sportvereine hatten eine zusätzliche Gesellschaft gegründet, die für die Vereine gegen Entgelt Verwaltungsaufgaben wahrnehmen sollte. Das OLG Brandenburg betrachtet ein derartiges Konstrukt als problematisch.
Einem Mitglied einer Sportschule wurde die Mitgliedschaft per Messangerdienst WhatsApp gekündigt. Die Kündigung erfüllte nicht die vereinbarte Schriftform.
Wer im Corona-Lockdown seine Fitnessstudiobeiträge weiterzahlen musste, ohne das Studio nutzen zu können, bekommt die in diesem Zeitraum gezahlten Mitgliedsbeiträge zurück.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zum sog. Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) ergänzende Änderungen vorgenommen, die unter anderem die Besteuerung für gemeinnützige Einrichtungen beeinflussen (BMF Schreiben v. 12.01.2022). Die wesentlichen Punkte haben wir nachfolgend zusammengestellt.
Der Empfang einer Freikarte für Sport- oder Kulturveranstaltung kann ein einkommensteuerlicher Vorgang sein und unterliege dementsprechend der Steuerpflicht. Dies stellte die Berliner Finanzverwaltung in einem Merkblatt fest.
Freiberufliche Dozenten gelten aufgrund der Orientierung am Rahmenlehrplan nicht automatisch als weisungsgebunden und damit sozialversicherungspflichtig, so entschied das Landessozialgericht Hamburg.
Der geltende Mindestlohn soll zum 01.10.2022 auf einen Bruttostundenlohn von 12 € erhöht werden. Hierfür hat die Bundesregierung einen Entwurf des Mindestlohnerhöhungsgesetzes verfasst (BT-Drucks. 20/1408). Die Minijob-Grenze wird auf 520 € erhöht.