Bestellung eines Nachtragsliquidators für einen erloschenen Verein
Für die Ingangsetzung einer Notabwicklung für einen im Vereinsregister als erloschen eingetragenen Verein bedarf es eines rechtlichen Interesses. Ein solches liegt jedoch nicht vor, wenn der Antragssteller lediglich einen Erwerbswunsch bezüglich eines Grundstücks hat, für das der Verein als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.