Beschlussmängel in der Mitgliederversammlung
Die Nichtladung von Mitgliedern zu einer Mitgliederversammlung führt zur Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse.
Im Urteil des OLG Brandenburg vom 03.01.2019 (Az. 7 W 72/18) ging es um die Neuwahl eines Vorstandes. Zu der entsprechenden Mitgliederversammlung wurden zumindest drei Vereinsmitglieder nicht geladen. Die Eintragung wurde daher durch das zuständige Registergericht abgelehnt. Das OLG bestätigte diese Entscheidung. Das Gericht verwies darauf, dass für das Vereinsrecht der Grundsatz gelte, dass der Verstoß gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung zur Nichtigkeit führe. Eine entsprechende Anwendung der aktienrechtlichen Vorschriften komme nicht in Betracht.
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