Keine Umsatzsteuerpflicht von Landeszuschüssen für ÖPNV
Zuweisungen eines Bundeslandes an eine Gemeinde für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind nicht als Entgelt einzustufen, sofern diese nicht als Gegenleistung für eine spezifische Leistung der Gemeinde gewährt werden, sondern vielmehr aus strukturpolitischen Erwägungen zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur erfolgen.