Können Eltern Fördervereinsbeiträge steuerlich als Schulgeld absetzen?
Sind Zahlungen von Eltern an den Förderverein einer Privatschule tatsächlich zur Finanzierung des normalen Schulbetriebs bestimmt und entsprechend verwendet worden, können sie wirtschaftlich einem unmittelbar an die Schule gezahlten Schulgeld gleichstehen und nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden.