Vergütete Verbandstätigkeit ohne persönliches Haftungsrisiko: Liegt umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft vor?
Übt ein Mitglied eines Verbands- oder Selbstverwaltungsorgans seine Befugnisse nur als Teil eines Kollektivorgans aus, ist es nicht nach außen vertretungsbefugt und trägt es kein eigenes wirtschaftliches Risiko, liegt keine selbständige Tätigkeit und damit keine Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG vor.