Neue Vorgaben für Bildungsanbieter: Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UstG
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24. Oktober 2025 ein neues Informationsblatt veröffentlicht, das die Anforderungen für die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG präzisiert.