Wie hat ein Fußballverein Handgeld steuerlich richtig zu behandeln?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wie hat ein Fußballverein Handgeld steuerlich richtig zu behandeln?

Ein an einen Profifußballer gezahltes Handgeld kann als aktivierungspflichtige Anschaffungskosten für das immaterielle Wirtschaftsgut „Spielerlaubnis“ zu behandeln sein, sofern im Zusammenhang mit dem Spielerwechsel eine Ablöse gezahlt wird (BFH, Urt. v. 03.03.2026, Az. IX R 33/23).

Worum geht es?

Ein Profifußballverein zahlte seinen Spielern anlässlich der Unterzeichnung ihrer Arbeitsverträge einmalige Handgelder („Signing Fees“), welches unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Vertrags nicht zurückzuzahlen war. Der Verein behandelte diese Zahlungen steuerlich als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Das zuständige Finanzamt vertrat hingegen die Auffassung, dass die Zahlungen nicht sofort abzugsfähig seien, sondern als aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) über die Laufzeit der Spielerverträge verteilt werden müssten.

Das Finanzgericht (FG) gab zunächst dem klagenden Verein recht. Es argumentierte, dass das Handgeld allein für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags gezahlt worden sei und somit keine zeitraumbezogene Gegenleistung des Spielers vorliege. Eine solche zeitbezogene Gegenleistung wäre jedoch Voraussetzung für die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand darüber hinaus die bilanzielle Einordnung der sogenannten „Spielerlaubnis“ als immaterielles Wirtschaftsgut.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Igor Paszkiewicz, Stock-Fotografie-ID: 2161130409

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