Neue Spielräume für gemeinnützige Vereine: Tax Law Clinics werden gesetzlich zugelassen
Mit der Änderung des Steuerberatungsgesetzes werden Tax Law Clinics an Hochschulen ab dem 1. September 2026 erstmals ausdrücklich zugelassen, sodass Studierende unter fachlicher Anleitung unentgeltliche steuerrechtliche Beratung leisten dürfen (BR-Drucks. 366/26 (Beschluss)).
Worum geht es?
Bislang war die unentgeltliche steuerrechtliche Beratung durch Studierende in Deutschland grundsätzlich unzulässig. Anders als sog. studentische Law Clinics in anderen Rechtsgebieten konnten Tax Law Clinics nicht auf eine gesetzliche Ausnahme zurückgreifen. Nach den §§ 5 und 6 StBerG gehörten Studierende nicht zum Kreis der zur Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen. Verstöße konnten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Besonders deutlich wurde dieses Problem am Beispiel des Vereins zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover (VFS). Dieser verfolgte über mehrere Jahre das Ziel, die erste deutsche Tax Law Clinic aufzubauen. Die Initiatoren argumentierten, dass eine kostenlose steuerrechtliche Beratung unter fachlicher Aufsicht sowohl der praktischen Ausbildung von Studierenden als auch dem Gemeinwohl dienen könne. Die bestehende Rechtslage ließ ein solches Modell jedoch nicht zu, weshalb die Bemühungen des Vereins letztlich scheiterten.
Was soll sich nun ändern?
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Bildnachweis: nathaphat, Stock-Fotografie-ID: 1480777768
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