Auslagerung des Spielbetriebs auf eine GmbH: Muss ein Sportverein Vorsteuern für Flutlicht und Tribüne zurückzahlen?
Die unentgeltliche Überlassung von Stadionanlagen an eine vereinseigene GmbH stellt keine umsatzsteuerpflichtige Entnahme dar. Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG kann jedoch erforderlich sein, da die unentgeltliche Nutzung keine unternehmerische Tätigkeit begründet.