Wann werden Mitgliedsbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins zum unzulässigen Leistungsentgelt?
Werden bei der Beitragsbemessung eines Lohnsteuerhilfevereins Grundeigentum und Vermietungseinkünfte zusätzlich zu den bereits berücksichtigten Einnahmen herangezogen, kann darin ein unzulässiges verdecktes Leistungsentgelt nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StBerG liegen.