Wann sind Unterrichtsleistungen von selbstständigen Fahrlehrern umsatzsteuerfrei?
Unterrichtsleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn sie dem Schul- und Bildungszweck dienen. Dies gilt auch, wenn nur ein Vertragsverhältnis zum Träger der Einrichtung besteht und nicht direkt zu den Schülern.