Reicht eine gemeinnützige Anerkennung in der Schweiz für den deutschen Spendenabzug aus?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Reicht eine gemeinnützige Anerkennung in der Schweiz für den deutschen Spendenabzug aus?

Der Spendenabzug für eine Zuwendung an eine in der Schweiz ansässige Stiftung setzt voraus, dass der inländische Spender nachweist, dass die Stiftung die Anforderungen der §§ 51 ff. AO sowie des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfüllt (BFH, Urt. v. 01.10.2025, Az. X R 20/22).

Worum geht es?

Die Erblasserin des Klägers spendete 2017 insgesamt 484.386 € an eine Stiftung mit Sitz in der Schweiz, die dort als gemeinnützig anerkannt ist und Kinder sowie junge Erwachsene im Ausland unterstützt. Die Steuerpflichtige machte die geleistete Spende dabei in ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend.

Das Finanzamt (FA) verweigerte den Sonderausgabenabzug nach § 10b Abs. 1 EStG. Bei Spenden an Organisationen außerhalb von EU und EWR gelten strenge Voraussetzungen. Die Stiftung müsse, wäre sie in Deutschland ansässig, die Anforderungen der §§ 51 ff. AO erfüllen und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit sein.

Gegen den Bescheid legte der Kläger als Gesamtrechtsnachfolger Einspruch ein. In der Folge verlangte die Behörde umfangreiche Unterlagen zur Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung. Die Klägerin legte darauffolgend die Stiftungsurkunde, einen Handelsregisterauszug, eine Schweizer Steuerbefreiungsbescheinigung sowie einen Geschäftsbericht vor. Diese vorgelegten Dokumente reichten aus Sicht des FA nicht aus, weshalb es den Einspruch zurückwies.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: amete, Stock-Fotografie-ID: 182896392

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