Umsatzsteuerliche Organschaft im Stiftungsverbund: Wer muss die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllen?
Die Anerkennung eines Mitglieds einer Mehrwertsteuergruppe als begünstigte Einrichtung erstreckt sich nicht auf andere Gruppenmitglieder. Vielmehr muss die konkret leistende Einheit die Voraussetzungen der Steuerbefreiung selbst erfüllen (EuG, Urt. v. 10.06.2026, Rs. T-444/25).
Worum geht es?
Klägerin war eine niederländische Mehrwertsteuergruppe aus zwei Stiftungen und drei Gesellschaften, die Leistungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit geistiger Behinderung erbrachten. Nur eine Stiftung war als Einrichtung für die Betreuung und Pflege in einem Heim sowie als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt.
Die streitgegenständlichen Betreuungsleistungen erbrachte jedoch eine Gesellschaft der Gruppe, die selbst nicht entsprechend anerkannt war. Die Finanzverwaltung versagte deshalb die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und g MwStSystRL. Das Berufungsgericht hielt dagegen die Anerkennung eines Gruppenmitglieds für ausreichend. Daraufhin legte der „Hoge Raad“ dem EuG die Frage vor, ob innerhalb einer Mehrwertsteuergruppe nach Art. 11 MwStSystRL die Anerkennung eines Mitglieds auch für Leistungen eines anderen Mitglieds genügt.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Courtney Hale, Stock-Fotografie-ID: 2239992393
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