Vergütete Verbandstätigkeit ohne persönliches Haftungsrisiko: Liegt umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft vor?
Übt ein Mitglied eines Verbands- oder Selbstverwaltungsorgans seine Befugnisse nur als Teil eines Kollektivorgans aus, ist es nicht nach außen vertretungsbefugt und trägt es kein eigenes wirtschaftliches Risiko, liegt keine selbständige Tätigkeit und damit keine Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG vor (FG Nürnberg, Urt. v. 03.06.2025, Az. 2 K 1521/19).
Worum geht es?
Die Klägerin war neben ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeit Vorsitzende der Vertreterversammlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Mitglied der Vertreterversammlung einer weiteren Körperschaft sowie Schriftführerin im Geschäftsführenden Vorstand eines Berufsverbands. Für diese Tätigkeiten erhielt sie pauschale Entschädigungen, Verdienstausfall, Sitzungsgelder und Reisekostenerstattungen. Die Vertretungs- und Verwaltungsbefugnisse lagen jedoch jeweils bei anderen Organen. Die Klägerin konnte Entscheidungen nur gemeinsam mit den übrigen Gremienmitgliedern treffen.
Streitig war, ob diese Tätigkeiten selbständig ausgeübt wurden und die Klägerin deshalb Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG war. Das Finanzamt behandelte die Vergütungen als umsatzsteuerpflichtig und verwies unter anderem auf deren Höhe und teilweise variable Ausgestaltung.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Yaroslav Olieinikov, Stock-Fotografie-ID: 2219519826
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