Können Eltern Fördervereinsbeiträge steuerlich als Schulgeld absetzen?
Sind Zahlungen von Eltern an den Förderverein einer Privatschule tatsächlich zur Finanzierung des normalen Schulbetriebs bestimmt und entsprechend verwendet worden, können sie wirtschaftlich einem unmittelbar an die Schule gezahlten Schulgeld gleichstehen und nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden (BFH, Urt. v. 03.06.2026, Az. X R 27/23).
Worum geht es?
Die Kläger sind Eltern, deren Kinder im Streitjahr 2019 eine staatlich anerkannte Privatschule besuchten. Zur Finanzierung dieser Schule leisteten die Eltern Zahlungen in Höhe von insgesamt 1.000 € an den Förderverein der Schule. Dieser leitete die Beiträge zweckgebunden an die Trägerin der Privatschule weiter. Die Mittel wurden dort zur Finanzierung des normalen Schulbetriebs eingesetzt. Die Eltern machten daraufhin 30 % ihrer Zahlungen als Sonderausgaben geltend.
Das Finanzamt erkannte die von den Eltern an den Förderverein geleisteten Beiträge nicht als Schulgeld im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG an. Problematisch war insbesondere, dass die Zahlungen nicht unmittelbar an die Trägerin der Privatschule, sondern zunächst an den Förderverein geleistet worden waren. Zudem ermöglichte die Satzung des Fördervereins nach Auffassung des Finanzamts auch eine Verwendung der Mittel für Zwecke, die über die Finanzierung des normalen Schulbetriebs hinausgingen.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: : Sakorn Sukkasemsakorn, Stock-Fotografie-ID: 1477434058
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