Steuerhinterziehung beim DFB? LG Frankfurt spricht Ex-Schatzmeister frei!

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Steuerhinterziehung beim DFB? LG Frankfurt spricht Ex-Schatzmeister frei!

Der ehemalige Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes wird vom Vorwurf der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Einnahmen aus der Bandenwerbung der Nationalmannschaft freigesprochen. Ein vorsätzliches Handeln konnte ihm nicht nachgewiesen werden (LG Frankfurt am Main, Az. 5/2 KLs 12/22 – 7550 Js 216841/20).

Worum geht es?

Gegenstand des Verfahrens war die strafrechtliche Aufarbeitung der sogenannten Bandenwerbung-Affäre beim Deutschen Fußball-Bund (DFB). Im Mittelpunkt standen Einnahmen aus der Bandenwerbung der deutschen Fußball-Nationalmannschaft in den Jahren 2014 und 2015, die nach Auffassung der Ermittlungsbehörden steuerlich falsch zugeordnet worden sein sollen.

Angeklagt war zuletzt der frühere DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge, dem die Staatsanwaltschaft Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO vorwarf. Kern der Anklage war der Vorwurf, Einnahmen aus der Bandenwerbung nicht dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern anderen Bereichen des Verbandes zugeordnet zu haben. Dadurch sei es zu einer Steuerverkürzung in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro gekommen.

Im Zusammenhang mit diesen Vorgängen hatte das Finanzamt Frankfurt dem DFB für die Jahre 2014 und 2015 die Gemeinnützigkeit aberkannt, was zu erheblichen Steuernachforderungen führte. Gegen diese Entscheidung legte der Verband Einspruch ein. Das steuer- bzw. finanzgerichtliche Verfahren ist weiterhin anhängig. Parallel dazu betrieben Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung ein umfangreiches strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen weitere ehemalige Spitzenfunktionäre des Verbandes. Diese Verfahren wurden später gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: TBE, Stock-Fotografie-ID: 494339402

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