Wie ändert sich die umsatzsteuerliche Behandlung von Online-Veranstaltungen?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wie ändert sich die umsatzsteuerliche Behandlung von Online-Veranstaltungen?

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 8. August 2025 seine bisherige Sichtweise zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Online-Veranstaltungen teilweise revidiert (BMF, Schreiben v. 08.08.2025).

Worum geht es?

Grundlage der bisherigen Regelung war das BMF-Schreiben vom 29. April 2024. Demnach galt eine Kombination aus Live-Übertragung und Aufzeichnung in der Regel als eine einheitliche Leistung, die dem regulären Umsatzsteuersatz unterlag. Nur wenn die Aufzeichnung separat bezahlt werden musste, wurde dies als eigenständige Hauptleistung gewertet und entsprechend separat beurteilt. Dieses Entgeltlichkeitskriterium war bislang maßgeblich für die steuerliche Abgrenzung.

Was hat sich nun geändert?

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Bildnachweis: fizkes, Stock-Fotografie-ID: 1355302970

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