Streitwertfestsetzung bei Feststellungsbescheiden
Bei der Streitwertfestsetzung in Anfechtungsklagen gegen Gewinnfeststellungsbescheide ist der Pauschalsatz von 25 % nicht zwingend anzuwenden, wenn ausschließlich körperschaftsteuerpflichtige Beteiligte betroffen sind (FG Münster, Beschl. v. 01.07.2025, Az. 15 Ko 1417/25 GK).
Worum geht es?
Im Streitfall ging es um die Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids, bei dem ausschließlich die Besteuerungsgrundlagen körperschaftsteuerpflichtiger Beteiligter strittig waren. Konkret stritten die Beteiligten über die Frage, ob die D GmbH oder der E e.V. als wirtschaftlicher Eigentümer eines Anteils an der Klägerin anzusehen ist.
Im Verfahren hatte das Finanzamt die D GmbH als wirtschaftlichen Eigentümer anerkannt, was von der Klägerin angefochten wurde. Bei der Streitwertfestsetzung setzte das Finanzgericht (FG) Münster zunächst den üblichen Pauschalsatz von 25 % des streitigen Gewinns an, um die ertragsteuerliche Bedeutung zu bestimmen.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: M.photostock, Stock-Fotografie-ID: 2163640206
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