Streitwertfestsetzung bei Feststellungsbescheiden

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Streitwertfestsetzung bei Feststellungsbescheiden

Bei der Streitwertfestsetzung in Anfechtungsklagen gegen Gewinnfeststellungsbescheide ist der Pauschalsatz von 25 % nicht zwingend anzuwenden, wenn ausschließlich körperschaftsteuerpflichtige Beteiligte betroffen sind (FG Münster, Beschl. v. 01.07.2025, Az. 15 Ko 1417/25 GK).

Worum geht es?

Im Streitfall ging es um die Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids, bei dem ausschließlich die Besteuerungsgrundlagen körperschaftsteuerpflichtiger Beteiligter strittig waren. Konkret stritten die Beteiligten über die Frage, ob die D GmbH oder der E e.V. als wirtschaftlicher Eigentümer eines Anteils an der Klägerin anzusehen ist.

Im Verfahren hatte das Finanzamt die D GmbH als wirtschaftlichen Eigentümer anerkannt, was von der Klägerin angefochten wurde. Bei der Streitwertfestsetzung setzte das Finanzgericht (FG) Münster zunächst den üblichen Pauschalsatz von 25 % des streitigen Gewinns an, um die ertragsteuerliche Bedeutung zu bestimmen.

Wie hat das Gericht entschieden?

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