Keine ermäßigte Umsatzsteuer für Bistro-Betrieb einer Behindertenwerkstatt
Betreibt ein gemeinnütziger Verein neben einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen zusätzlich noch auf einem Bahnhof mit öffentlichen Mitteln gefördertes Bistro, das nicht Betriebsteil der Werkstatt ist, so stellt dieses Bistro kein Zweckbetrieb dar, so dass der ermäßigte Steuersatz keine Anwendung findet. Das FG Berlin-Brandenburg hatte in seinem Urteil vom 07.11.2016 (Az. 5 K...