Körperschaftssteuerpflicht und Gemeinnützigkeit eines britischen Universitätscolleges
Eine im Ausland als gemeinnützig anerkannte Stiftung (hier: ein College als Stiftung des englischen Rechts) ist nicht automatisch auch in Deutschland steuerbefreit.
Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 25.10.2016 (Az. I R 54/14) klargestellt, dass sich die Gemeinnützigkeit auch bei ausländischen Körperschaften nach deutschen Maßstäben bemisst.
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