Teilerfolg für Sea-Watch e. V.: Dokumentenherausgabe zu Unrecht verweigert
Die EU-Grenzschutzagentur Frontex habe den Zugang zu bestimmten Dokumenten gegenüber der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch e. V. zu Unrecht verweigert (EuG, Urt. v. 24.4.2024, Az. T-205/22).
Worum geht es?
Sea-Watch ist ein deutscher Verein, dessen wichtigster Zweck in der Rettung von geflüchteten Menschen, die im Mittelmeer in Seenot geraten sind, besteht. Bereits im Oktober 2021 hatte die Organisation bei der EU-Grenzschutzagentur Frontex den Zugang zu einer Reihe von Dokumenten beantragt, die sich auf eine Luftoperation des Grenzschutzes im zentralen Mittelmeer am 30. Juli 2021 bezogen.
Hintergrund für dieses Begehren war ein völkerrechtswidriger Pullback vom 30.7.2021. Innerhalb der maltesischen Such- und Rettungszone wurde ein Boot in Seenot mit etwa 20 Menschen an Bord durch die sogenannte libysche Küstenwach abgefangen und zurückgeschleppt. Sea-Watch ging davon aus, dass Frontex dieses illegale Abfangen ermöglicht hat.
Anhand der Dokumente wollte sich die Hilfsorganisation daher vergewissern, dass Frontex und die Behörden bestimmter EU-Mitgliedstaaten bei der Operation den Grundsatz der Nichtzurückweisung eingehalten haben. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung oder auch das Verbot der Ausweisung und Zurückweisung ist ein im Völkerrecht verankerter Grundsatz, der die Rückführung von Flüchtlingen in ein Land, in dem ihnen Verfolgung droht, verbietet.
Frontex verweigerte den Zugang zu insgesamt 73 Dokumenten. Laut der Grenzschutzagentur waren für diese Dokumente verschiedene Ausnahmen vom Recht auf Zugang einschlägig, vor allem die Ausnahme zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Außerdem weigerten sie sich diese Dokumente teilweise offenzulegen, da die Menge der notwendigerweise zu schwärzenden Informationen im Verhältnis zu den verbleibenden Informationen, die offengelegt werden könnten, unverhältnismäßig wäre und ein derartiges Vorgehen dem Grundsatz der guten Verwaltung zuwiderliefe.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: tunaly, iStock-Fotografie: 509408156
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