Kann die Treuepflicht eines Vereinsmitglieds sein Klagerecht zeitlich begrenzen?
Die aus der Vereinsmitgliedschaft folgende Treuepflicht verpflichtet ein Mitglied, eine Feststellungsklage gegen beeinträchtigende Vereinsmaßnahmen mit zumutbarer Beschleunigung zu erheben. Dieses Beschleunigungsgebot gilt auch für die gerichtliche Überprüfung eines Vereinsausschlusses (KG Berlin, Urt. v. 15.04.2026, Az. 26 U 14/25).
Worum geht es?
Der Kläger war Mitglied der beklagten politischen Partei und Abgeordneter im Berliner Abgeordnetenhaus. Nachdem er mehrfach eine blaue Blume getragen hatte, die öffentlich mit einem Symbol österreichischer Nationalsozialisten in Verbindung gebracht wurde, beantragte der Landesvorstand seinen Parteiausschluss. Das Landesschiedsgericht schloss den Kläger am 20.2.2021 aus der Partei aus. Das Bundesschiedsgericht bestätigte die Entscheidung am 31.3.2023.
Der Kläger hielt die Entscheidungen insbesondere wegen Verfahrensfehlern für unwirksam. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz blieb vor dem LG Berlin und dem KG Berlin erfolglos. Erst mehr als ein Jahr später, am 31.7.2024, erhob der Kläger Feststellungsklage auf Fortbestand seiner Mitgliedschaft. Das LG Berlin II gab der Klage statt. Hiergegen legte die beklagte Partei Berufung ein.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Nellmac, Stock-Fotografie-ID: 535769721
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