Cannabis-Vereine im Industriegebiet: Warum scheitert die Baugenehmigung?
Cannabis-Anbauvereinigungen sind in Industriegebieten mangels Gewinnerzielungsabsicht weder als Gewerbebetriebe allgemein zulässig noch ohne Weiteres als Anlagen für kulturelle oder soziale Zwecke ausnahmsweise genehmigungsfähig (VG Würzburg, Urt. v. 24.09.2026, Az. W 5 K 26.42).
Worum geht es?
Ein Cannabis-Club verfügte bereits über eine Anbauerlaubnis und beabsichtigte, den gemeinschaftlichen Cannabisanbau in einer Werkhalle in einem Industriegebiet zu betreiben. Hierfür benötigte der Verein zusätzlich eine baurechtliche Genehmigung, die ihm die zuständige Baubehörde jedoch versagte.
Zur Begründung führte die Behörde an, dass Industriegebiete nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO der Unterbringung von Gewerbebetrieben dienten. Bei einer Cannabis-Anbauvereinigung handele es sich jedoch um einen nicht wirtschaftlichen Verein, der mangels Gewinnerzielungsabsicht keinen Gewerbebetrieb darstelle. Gegen die Versagung der Baugenehmigung wandte sich der Verein an das VG Würzburg.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: halbergman, Stock-Fotografie-ID: 2223739056
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